Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Franz-Josef Schoofs.
Ich bin von der Handwerkskammer Düsseldorf für das Schornsteinfegerhandwerk und im Besonderen für das Teilgebiet Wärmeschutz im Schornsteinfegerhandwerk bestellt worden. Ich stehe Ihnen und Ihren Mandanten zur Verfügung, wenn es um Problemstellungen rund um das Thema Wärmeschutz im Hochbau, Energieausweise oder KfW- Effizienzhausberechnungen geht. Auch alle Aspekte rund um Schornsteine, Abgasanlagen und Feuerstätten zählen zu meinen Leistungen:
- Wärmebrückenberechnungen und Beurteilung von entsprechenden Schadensbildern. Hierzu zählen auch die Beurteilung von detaillierten Wärmebrückenberechnungen etc.
- Beurteilung von energetischen Bewertungen und Stellungnahmen (Energieberatungsberichte, Vor-Ort-Beratung (BAFA), Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude)
- Luftdichtheitsprüfungen und Luftdichtheitskonzepte sowie aus Undichtigkeiten an der Gebäudehülle resultierende Schäden.
- Thermografie und Auswertung von Thermografieaufnahmen
- Feuchte- und Schimmelpilzentwicklungen, die auf die bauphysikalische Gebäudesubstanz zurückzuführen ist.
- Gutachterliche Stellungnahmen zu KfW Effizienzhausberechnungen, die notwendig sind, um Darlehen der KfW in Anspruch zu nehmen.
Sachkunde von ö.b.u.v. Sachverständigen
Neben einigen formalen Voraussetzungen habe ich als Sachverständiger für die öffentliche Bestellung außer der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auf dem Sachgebiet, für das ich öffentlich bestellt wurde, überdurchschnittliche Fachkenntnisse nachgewiesen.
Zusätzlich nachzuweisen sind praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten und andere Sachverständigenleistungen zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, das Ergebnis ihrer Begutachtung für den Auftraggeber verständlich und nachvollziehbar schriftlich und ggf. mündlich zu erläutern. Zum Nachweis der besonderen Sachkunde legt der Sachverständige der Kammer Unterlagen zu seinem beruflichen Werdegang, Referenzen, Arbeitsproben, Veröffentlichungen, etc. vor. In der Regel haben sich Antragsteller einer Überprüfung (zum Beispiel schriftlich, praktisch, mündlich) zu unterziehen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden überdies daraufhin überprüft, ob sie über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse ihres rechtlichen Umfeldes verfügen (Prozessordnungen, Vertrags- und Haftungsrecht, Werbung, etc.) und sich im Gerichts-gutachterlichen Bereich auskennen (zum Beispiel Verhalten vor Gericht, Ortsbesichtigung, Befangenheit, Vergütung). Dies wird in entsprechenden Seminarveranstaltungen geschult.
Bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde bedienen sich die Bestellungskörperschaften der Unterstützung von bundesweit über 250 Fachausschüssen und -verbänden, die die überdurchschnittliche Sachkunde der Sachverständigen begutachten.
Gerne werde ich für Sie tätig – sprechen Sie mich an.